Zusteller unter 18

Welchen Ablauf gibt es?

Für deinen Bezirk ist ein bestimmter Ansprechpartner, ein sogennanter Vertriebsinspektor, im Vertrieb zuständig. Du lernst diesen vorab kennen. Er ist dein Ansprechpartner für alle Fragen, Probleme und sorgt auch dafür, dass du alle Zeitungen pünktlich bekommst, damit du schnell als Bringer starten kannst.

Wir haben Gratiszeitungen in der Wochenmitte oder am Wochenende. Ideal für dich? Diese werden einmal die Woche an alle Haushalte in deinem Bezirk zugestellt. Wann du beginnst die Gratiszeitungen auszuteilen, ist dir überlassen. Hier teilst du dir deine Zeit ein. Wichtig ist aber, dass die Zeitungen in der Wochenmitte (Mittwoch oder Donnerstag) jeweils bis spätestens 18 Uhr in den Briefkästen sind. Die Anzeigenblätter am Wochenende müssen samstags bis 15 Uhr oder sonntags bis 12 Uhr zugestellt werden. Für uns ist wichtig - egal welche Zeitung oder welches Anzeigenblatt du zustellst - dass du zuverlässig bist.

Wie lange das Verteilen der Zeitungen genau dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

• Größe Deines Gebiets: Wie groß ist das Gebiet in dem du der Bringer bist? Je mehr Haushalte, um so länger dauert die Zustellung, aber umso mehr kannst du auch verdienen!
• Art der Zustellung: Zu Fuß oder auf dem Fahrrad? Das entscheidest du.
• Übung: Je besser du deine Route kennst, um so schneller bist du. Nach ein paar Tagen geht es schon ganz fix.

Voraussetzungen

Du möchtest Zeitungen austragen? Super! Wir freuen uns, dich in unserem Team zu begrüßen. Hier verraten wir dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst. Erfahre alles über Alter, Unterlagen & Co. Gerne sind wir dir bei Fragen behilflich.

Wie alt muss ich für den Job sein?

Um Zeitungen auszutragen musst du ein Mindestalter von 13 Jahren haben. Für Schüler oder Azubis genau das Richtige, denn gerade die Zustellung der Gratiszeitungen einmal in der Woche kannst du superflexibel nach dem Unterricht in deiner Freizeit erledigen. Dabei halten wir natürlich immer das Jugendschutzgesetz ein. Für die Zustellung am Sonntag sowie die Verteilung der Tageszeitung vor 6 Uhr musst du daher über 18 Jahre alt sein. Bist du nicht? Für die Gratiszeitungen mit einer Zustellung am Samstag oder in der Wochenmitte reicht ein Mindestalter von 13 Jahren.

Wie muss ich zustellen?

Ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Freunden – beim Zeitungen verteilen kannst du so um die Häuser ziehen, wie es dir am besten passt. Bitte beachte dabei aber immer den Faktor der Sicherheit. Wir wollen nicht, dass dir etwas passiert und werden dich daher beim ersten Gespräch in die Sicherheitsregeln einweisen. Zusätzlich stellen wir gerne einen Rollwagen, mit dem du die Zeitungen bequem von Haus zu Haus bringen kannst.

Gibt es feste Termine, an denen ich austrage?

Feste Termine fürs Zeitung austragen ist in dem Job das A und O. Bei den Wochenzeitungen, die einmal pro Woche gratis an alle Haushalte zugestellt werden, hast du ein Zeitfenster in dem du dir frei einteilen kannst, wann du die Zeitungen zustellen möchtest. Auch hier verlassen sich die Leser und wir auf dich! Daher ist Zuverlässigkeit für diesen Job sehr wichtig.

Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?

Für deine Bewerbung benötigst du:
Deine Sozialversicherungsnummer – diese erhältst du von deiner Krankenkasse
Deine Steuer-Identifikationsnummer – diese erhältst du vom Finanzamt.

Müssen meine Eltern dem Job zustimmen?

Ja, deine Eltern müssen damit einverstanden sein, dass du Zeitungen austrägst. Uns ist wichtig, dass du und deine Eltern ein gutes Gefühl bei dem Job haben. Voraussetzung für den Job ist daher, dass ein Elternteil den Arbeitsvertrag gemeinsam mit dir unterschreibt wenn du unter 18 Jahre alt bist.

Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?

Für deine Bewerbung brauchst du noch keine weiteren Unterlagen. Fülle dazu nur unser Bewerbungsformular aus. Im Nachgang solltest du dann folgende Nachweise vorlegen können: Eine Schulbescheinigung bei Schülern, die stellt dir das Sekretariat deiner Schule aus. Deine Sozialversicherungsnummer, die bekommst du von deiner Krankenkasse. Deine Steuer-Identifikationsnummer – wenn du noch keine hast, erhältst du sie vom Finanzamt.

Was ist mit Urlaub oder wenn ich mal krank bin?

In solchen Fällen kannst du dich immer an deinen Ansprechpartner bei uns im Haus werden. Gemeinsam finden wir ganz sicher eine Lösung. Kennst du jemanden, der in dieser Zeit das Zeitungaustragen für dich übernehmen möchte? Perfekt! Dann kannst du deinen Freunden, Kumpels oder Geschwistern deine Bringer-Tätigkeit übertragen. Wichtig ist hierbei, dass du dies vorab mit dem zuständigen Vertriebsinspektor bei uns im Haus abklärst.

Verdienst

Ein neues Handy oder in den Urlaub mit den Freunden. Bei uns kannst du dir ganz leicht etwas dazu verdienen, um dir deine Wünsche zu erfüllen.

Was verdiene ich beim Zeitung austragen?

Wie viel du beim Zeitung austragen verdienst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

• Wie viele Zeitungen musst du austragen und wie viele Haushalte gibt es in deinem Zustellungsgebiet?
• Wie groß ist das Gebiet, in dem du Zeitungen austrägst?

Komm einfach auf uns zu. Gemeinsam wählen wir dein Gebiet aus und besprechen mit dir die Details deines Verdiensts. Eine Mail, ein Anruf, eine WhatsApp oder das Ausfüllen unseres Onlineformulars reichen hierzu aus.

Wie und wann bekomme ich den Verdienst als Bringer?

Dein Lohn wird dir einmal monatlich auf dein Konto überwiesen. Wir sind ein zuverlässiger Arbeitgeber. Es liegt uns daher viel daran, dass du deinen Lohn immer pünktlich auf dem Konto hast. So ist das neue Handy oder der Sommerurlaub mit Freunden schnell erarbeitet.

Du hast noch mehr Fragen zum Verdienst beim Zeitung austragen? Dann melde dich einfach bei uns.

Azubi? Schülerjob? Läuft!

Du willst neben der Schule Zeitungen austragen? Kein Problem! Hier erfährst du alle Informationen, um dir nebenbei dein Taschengeld aufzubessern.
Beim Zeitungaustragen handelt es sich um einen Nebenjob, den Arbeitnehmer parallel zum Hauptberuf, der Schule oder Ausbildung nachgehen dürfen. In der Regel handelt es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, auch „450-Euro-Job“ oder „Minijob“ genannt. Auch Auszubildende in einer dualen Ausbildung oder schulischen Ausbildung können einen Nebenjob aufnehmen.

Informationen für deine Eltern

Natürlich haben deine Eltern ganz viele Fragen zu deiner neuen Aufgabe als Bringer. Wir haben für sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wie findet eine Einstellung statt?

Ihr Sohn/Ihre Tochter kontaktiert uns direkt online über das Bewerbungsformular oder sendet uns eine E-Mail/ WhatsApp. Die Nachricht wird anschließend an den Ansprechpartner in unserem Haus weitergeleitet. Dieser vereinbart mit Ihnen und Ihrem Kind ein Gespräch.

Muss ich als Elternteil den Arbeitsvertrag unterschreiben?

Der Schülerjob kann nur mit Ihrem Einverständnis ausgeführt werden und Bedarf der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, sofern Ihr Kind noch unter 18 Jahre alt ist. Daher müssen Sie als Elternteil den Arbeitsvertrag mit unterzeichnen.

Kann mein Kind erst einmal einen Probetag absolvieren?

Gerne bekommt Ihr Kind hier bei uns vor Ort durch den Ansprechpartner einen genauen Einblick in den Job des Zustellers. Offene Fragen können Sie gerne jederzeit an uns richten oder im persönlichen Gespräch klären.

Wer ist Arbeitgeber und Ansprechpartner?

Ihr Kind ist in der Vertriebsgesellschaft angestellt. Dies ist eine Tochtergesellschaft der Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co. KG. Dieses Unternehmen ist für die Zustellung unserer Zeitungen im Erscheinungsgebiet zuständig. Dort erhalten Sie einen direkten Ansprechpartner, der sich um Sie kümmert.

Wie viel Zeit braucht mein Kind, um Zeitungen auszutragen?

Gerade wenn Ihr Kind sich neben der Schule etwas dazuverdienen will ist natürlich der Zeitraum in dem er austrägt wichtig. Hierfür haben wir Verständnis. Wie lange Ihr Kind für die Zustellung benötigt hängt auch davon ab, wie gut er die Route kennt. Je mehr Routine er entwickelt desto schnell geht die Zustellung. Bei der gemeinsamen Einteilung des Zustellgebiets nehmen wir dabei aber natürlich Rücksicht und stimmen dies mit Ihnen ab.

Wie verhält es sich mit der Versicherung?

Jeder unserer Bringer ist natürlich beim Zeitung austragen versichert und wird ordnungsgemäß von uns als Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft gemeldet. Die Sicherheit unserer Zusteller ist uns sehr wichtig und so erhalten alle echte "Bringer" vor Start ihrer Tätigkeit bei uns eine Einweisung in die Gefahrenabwehrverordnung.

Was passiert, wenn mein Kind krank ist oder wir in den Urlaub fahren?

Natürlich ist ein krankheitsbedingter Ausfall immer möglich. Auch auf Urlaub sollen Sie natürlich als Familie nicht verzichten. Geben Sie in diesem Fall einfach Ihrem Ansprechpartner bei uns frühestmöglich Bescheid, so dass wir gemeinsam nach einem Ersatz schauen können. Urlaub erhalten Sie natürlich entsprechend des Bundesurlaubsgesetzes.

 

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